Aus DVC-Portal wird Marktplatz Deutschland Digital: Was sich für Verwaltungen ändert
Wer in den vergangenen Monaten nach souveränen Cloud-Lösungen für die öffentliche Verwaltung gesucht hat, ist früher oder später auf die Deutsche Verwaltungscloud – kurz DVC – und ihr Cloud-Service-Portal gestoßen. Seit 2026 begegnet einem an dieser Stelle ein neuer Name: Marktplatz Deutschland Digital (MDD). Was bedeutet das?

Was zunächst nach einer einfachen Umbenennung klingt, ist Teil einer größeren Entwicklung der föderalen Verwaltungsdigitalisierung. Denn die Deutsche Verwaltungscloud verschwindet nicht. Vielmehr bekommen Cloud-Infrastruktur, Standards und Beschaffung klarer getrennte Rollen.
Für Behörden, die digitale Lösungen suchen oder bereits über die DVC bezogen haben, stellt sich deshalb vor allem eine Frage: Was ändert sich konkret?
DVC und MDD: Was ist was?
Die wichtigste Unterscheidung zuerst:
Die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) bleibt bestehen. Sie schafft gemeinsame Standards und Rahmenbedingungen, damit Cloud-Services in Bund, Ländern und Kommunen sicher, interoperabel und föderal anschlussfähig genutzt werden können.
Der Marktplatz Deutschland Digital (MDD) übernimmt dagegen die Rolle der zentralen föderalen Handelsplattform für digitale Lösungen.
Das bisherige Cloud-Service-Portal der DVC bildet dafür die technische Grundlage. Seit März 2026 werden DVC-konforme Cloud-Services über den MDD bereitgestellt und beschafft.
Vereinfacht gesagt: Die DVC schafft den Rahmen. Der MDD schafft den Zugang.
Damit erklärt sich auch, warum Conceptboard weiterhin einDVC-konformer Cloud-Service ist, heute aber über den Marktplatz Deutschland Digital gefunden und bezogen wird.
Warum wurde ein neuer Marktplatz geschaffen?
Hinter der Veränderung steht ein grundsätzliches Problem der Verwaltungsdigitalisierung: Digitale Lösungen waren bislang über unterschiedliche föderale Portale und Marktplätze verteilt.
Der IT-Planungsrat hat deshalb 2025 beschlossen, mehrere bestehende Angebote schrittweise zusammenzuführen. Dazu gehören unter anderem das Cloud-Service-Portal der DVC, der FIT-Store und der Marktplatz für EfA-Leistungen. Der daraus entstandene Marktplatz Deutschland Digital soll Verwaltungslösungen künftig stärker an einem zentralen Ort bündeln.
Das Ziel: Verwaltungen sollen nicht erst unterschiedliche Strukturen, Portale und Beschaffungswege kennen müssen, bevor sie überhaupt eine geeignete digitale Lösung finden können.
Stattdessen soll ein zentralerer Zugang entstehen, über den Lösungen recherchiert, verglichen und – abhängig vom jeweiligen Angebot – auch direkt beschafft werden können.
Der MDD geht damit über einen reinen „Cloud-Shop“ hinaus. Bereits zum Start wurden neben DVC-konformen Cloud-Services auch EfA-Leistungen und KI-Angebote einbezogen; weitere Angebote und Marktplätze sollen schrittweise integriert werden.
Was bedeutet das konkret für Behörden?
Für Verwaltungen liegt der eigentliche Mehrwert weniger im neuen Namen als in der Idee dahinter: Orientierung und Beschaffung sollen näher zusammenrücken.
1. Ein zentralerer Einstieg in digitale Lösungen
Wer eine geeignete Lösung für ein konkretes Digitalisierungsvorhaben sucht, soll Angebote zunehmend an einer Stelle recherchieren können.
Standardisierte Produktdarstellungen und Kategorien erleichtern dabei die Orientierung und Vergleichbarkeit.
2. Bewährte DVC-Standards bleiben relevant
Der neue Marktplatz ersetzt nicht die Anforderungen der Deutschen Verwaltungscloud.
DVC-konforme Cloud-Services erfüllen weiterhin definierte Mindestkriterien und werden über ein Reifegradmodell eingeordnet. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Informationssicherheit, Betriebsprozesse und die Qualität des jeweiligen Services.
Für Beschaffungsverantwortliche bedeutet das: Der Marktplatz schafft den Zugang – die DVC liefert weiterhin einen wichtigen Qualitäts- und Orientierungsrahmen für Cloud-Services.
3. Beschaffung soll einfacher werden
Ein wesentlicher Gedanke hinter dem MDD ist, nicht nur die Suche nach IT-Lösungen zu vereinfachen, sondern auch den Weg von der Auswahl bis zur Nutzung.
Dafür setzt der Marktplatz unter anderem auf standardisierte Produktinformationen, Vertragsbausteine und Beschaffungsmodelle. Für DVC-konforme Cloud-Services stehen aktuell unter bestimmten vergaberechtlichen Voraussetzungen Direkt- und Umklappvertragsmodelle zur Verfügung.
Das ersetzt nicht die Prüfung der individuellen Beschaffungssituation einer Behörde. Es kann aber viele wiederkehrende Schritte standardisieren und damit den Weg zu bereits verfügbaren Lösungen vereinfachen.
Und wo findet man Conceptboard heute?
Conceptboard by IT.NRW ist weiterhin als DVC-konformer Cloud-Service verfügbar – jetzt über den Marktplatz Deutschland Digital.
Angeboten wird der Service durch IT.NRW. Verwaltungen können Conceptboard dort recherchieren und – abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen – über das vorgesehene Vertragsmodell beziehen. Die aktuelle Produktbeschreibung nennt eine Bereitstellungsfrist von bis zu sieben Tagen.
Für bestehende Interessent ändert sich damit vor allem der Zugang: Wer Conceptboard früher im Cloud-Service-Portal der Deutschen Verwaltungscloud gesucht hat, findet das Angebot heute im MDD.
Die Grundidee bleibt dieselbe: Verwaltungsorganisationen sollen eine Lösung für visuelle Zusammenarbeit nutzen können, ohne für jedes Vorhaben bei null mit Produktsuche, technischer Einordnung und Beschaffungsweg beginnen zu müssen.
Von der einzelnen Cloud-Lösung zum föderalen Ökosystem
Die Entwicklung vom Cloud-Service-Portal zum Marktplatz Deutschland Digital zeigt zugleich, wohin sich die föderale IT-Landschaft bewegt.
Die Herausforderung besteht längst nicht mehr allein darin, einzelne digitale Lösungen bereitzustellen. Entscheidend ist zunehmend, wie Verwaltungen passende Lösungen finden, vergleichen, sicher betreiben und über Organisations- und Ländergrenzen hinweg nachnutzen können.
Dafür braucht es mehrere Ebenen, die zusammenspielen:
Die Deutsche Verwaltungscloud schafft Standards und technische Rahmenbedingungen für souveräne Cloud-Services. Der Marktplatz Deutschland Digital bündelt Angebot und Nachfrage und soll Beschaffung und Nachnutzung vereinfachen. Und konkrete Services machen diese Strukturen im Verwaltungsalltag nutzbar.
Dass das ehemalige DVC-Portal heute Marktplatz Deutschland Digital heißt, ist ein Schritt von einem spezialisierten Cloud-Portal hin zu einem gemeinsamen Zugang zu digitalen Lösungen für die öffentliche Verwaltung.
Kurz zusammengefasst
Heißt die Deutsche Verwaltungscloud jetzt Marktplatz Deutschland Digital?
Nein. Die DVC besteht weiterhin. Das frühere Cloud-Service-Portal der DVC wurde in den neuen Marktplatz Deutschland Digital überführt.
Was macht die DVC?
Sie schafft Standards und Rahmenbedingungen für sichere, souveräne und föderal nutzbare Cloud-Services.
Was macht der MDD?
Er bündelt digitale Angebote für die Verwaltung und ermöglicht deren Recherche, Vergleich und teilweise direkte Beschaffung.
Ist Conceptboard weiterhin verfügbar?
Ja. Conceptboard by IT.NRW ist weiterhin als DVC-konformer Cloud-Service gelistet und kann über den Marktplatz Deutschland Digital bezogen werden.

