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Echte Kollaboration kennt keine Grenzen

Barrierefreiheit ist uns wichtig

Was wir zu sagen haben: Für uns als überzeugte Vertreter echter Kollaboration steht nicht nur unser Tool im Vordergrund, sondern vor allem die Menschen, die es bedienen. Kurz gefasst: Das Thema Barrierefreiheit liegt uns am Herzen und die Schaffung echter Inklusivität ist für uns eine Verpflichtung. Als führender Hersteller sicherer Kollaborationssoftware tragen wir die Verantwortung, dass alle Nutzer gleichermaßen und ohne Einschränkungen unsere App bedienen und gemeinsam zusammenarbeiten können.

Deshalb setzen wir uns aus Überzeugung für eine digitale Barrierefreiheit ein. Schritt für Schritt arbeiten wir daran, unsere Software für alle Menschen zugänglich zu machen und entwickeln uns kontinuierlich weiter. Denn sowohl in der analogen und erst recht in der digitalen Welt sollten keine Barrieren existieren, sondern gleiche Möglichkeiten für alle geschaffen werden. „We change how teams collaborate“ – das ist unsere Mission, auch in Sachen Barrierefreiheit.

Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Kontext?

Barrierefreiheit im digitalen Kontext bezieht sich auf die Gestaltung von digitalen Produkten, Dienstleistungen oder Inhalten (wie Software, App oder Website), sodass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Das Ziel digitaler Barrierefreiheit ist es, sicherzustellen, dass jeder Mensch gleichermaßen von den Möglichkeiten der digitalen Welt profitieren, problemlos darauf zugreifen und darin navigieren kann – ungeachtet etwaiger Behinderungen. Barrierefreiheit bezieht sich im digitalen Kontext auf eine entsprechende und vordefinierte Gestaltung und Funktionalität. Dazu gehören alternative Texte für Bilder, klare Überschriften, hohe Kontraste, Tastaturnavigation und Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten. Die Umsetzung der Barrierefreiheit fördert die Inklusion aller Beteiligten und ermöglicht es allen Nutzern gleichermaßen, digitale Inhalte und Dienste ohne Einschränkung zu nutzen.

a person who thinks

Erklärung zur Barrierefreiheit

Version: Mai 2023

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Wir sind bemüht, die Anwendung Conceptboard barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anwendung Conceptboard wurde am 24.10.2022 Barrierefreiheitstests nach BITV-Testverfahren unterzogen.

Die Anwendung Conceptboard ist mit den Vorgaben der BITV teilweise vereinbar. Von den 49 anwendbaren Prüfschritten erfüllen 28 Prüfschritte die Vorgaben der BITV.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Die Gründe für diesen Umstand werden in Klammern dargestellt. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit wird schrittweise umgesetzt.

  1. Grafische Bedienelemente (fehlender Alternativtext, Kontrast nicht ausreichend)

  2. Grafiken und Bilder (fehlender Alternativtext)

  3. Texte (Kontrast nicht ausreichend)

  4. Tastatursteuerung (nicht durchgängig benutzbar)

  5. Tastaturfokus (Kontrast nicht ausreichend)

  6. Hauptsprache angeben (HTML-Tag fehlt)

  7. Navigation (Mechanismen nicht einheitlich)

  8. Selbst gestaltete Komponenten (ARIA-Attribute fehlen)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.05.2023 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 22.05.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden:

E-Mail: support@conceptboard.com

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsver-fahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet:

Die Rolle der Barrierefreiheit für visuelle Zusammenarbeit

Barrierefreiheit in der digitalen Zusammenarbeit bedeutet, dass insbesondere Collaboration Tools so gestaltet und entwickelt werden, dass sie von allen Benutzern unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen effektiv genutzt werden können. Alle Teammitglieder sollen gleichermaßen an der Zusammenarbeit teilhaben, einen Beitrag leisten und von den Funktionen und Vorteilen der Kollaborationsplattform profitieren können.

Barrierefreie Collaboration Software ermöglicht es Nutzern mit Behinderungen, effektiv zu navigieren, zu kommunizieren und Ideen auszutauschen. Sie fördert ein integratives und vielfältiges Umfeld für die Zusammenarbeit und steigert so die Teamarbeit, Kreativität und Produktivität. Sie hilft, Ausgrenzung zu vermeiden und fördert eine offene Kommunikation ohne Einschränkungen. Barrierefreiheit ist nicht nur eine ethische Verpflichtung im Arbeitsalltag, sondern in vielen Ländern auch gesetzlich vorgeschrieben.

How to make employees use collaboration tools

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