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Barrieren begegnen uns allen, überall, jeden Tag. Während die einen schnell die Treppe statt des Aufzugs nehmen können, kommen andere erst gar nicht ans Ziel. Wer nicht hören kann, ist nicht behindert, weil ihm ein Sinn fehlt. Was ihn behindert, sind fehlende visuelle Signale oder fehlende Übersetzungen in Gebärdensprache. Das gilt nicht nur für die analoge, sondern auch für die digitale Welt.
Barrierefrei gleich nutzerorientiert
Blinde und sehbehinderte Menschen stoßen beim Surfen im Internet auf unüberwindbare Barrieren, weil Bilder nicht beschrieben sind oder unzureichende Kontraste das Lesen unnötig erschweren. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist die Sprache zu kompliziert und verwehrt ihnen so die Teilhabe.
Oft sind es auch zu komplexe Benutzeroberflächen, die Menschen daran hindern, die Möglichkeiten der digitalen Welt voll auszuschöpfen. Da digitale Teilhabe immer auch soziale Teilhabe bedeutet, wiegt solche Diskriminierung schwer, auch wenn sie ungewollt ist. Ferner kommt eine durchgängige Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute: Durch weniger Barrieren werden Websites generell leichter bedienbar und bieten ein besseres Nutzererlebnis für alle User.
Barrieren überall: Ein Perspektivwechsel ist nötig
„Behindert ist man nicht, behindert wird man“, dieser Satz zeigt eindrucksvoll, wie die Teilhabe behinderter Menschen verbessert werden kann: Wir sollten Beeinträchtigungen als gesellschaftliche Aufgabe begreifen und nicht als individuelles Defizit.
Das gilt natürlich auch für die digitale Arbeitswelt. In Zeiten von Homeoffice und hybridem Arbeiten ist eine enge Zusammenarbeit eine echte Herausforderung. Damit alle Mitarbeitenden mitgenommen werden können, sollten Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen mehr in den Fokus rücken. Um Barrierefreiheit zu erreichen, müssen wir verstehen, welche Hürden der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen im Wege stehen.
Accessibility ist mehr als ein Trend
Mehr als 60 Prozent aller E-Commerce-Transaktionen werden von blinden Menschen abgebrochen. Diese viel zu hohe Zahl zeigt, dass es auf dem Weg zur Barrierefreiheit noch viel zu tun gibt. Der Anpassungsprozess selbst wird als Accessibility bezeichnet. Er bedeutet, dass Webseiten, Programme, Betriebssysteme und Apps so gestaltet werden, dass sie für alle Nutzer, also auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen, vollständig zugänglich und nutzbar sind. Eine ausreichende Web-Accessibility gehört daher in das Pflichtenheft aller Anbieter digitaler Dienste.
Gut zu wissen: Suchmaschinen mögen barrierefreie Websites. Eine logische Struktur, klare Überschriften und alternative Texte für Bilder verbessern das Suchmaschinen-Ranking einer Website.
Digitale Teilhabe: So läuft es online ohne Barrieren
Für eine echte digitale Teilhabe ist es notwendig, das Internet, digitale Dokumente und mobile Anwendungen für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich zu machen. Arbeitgeber sind deshalb aufgefordert, eine barrierefreie IT für alle Mitarbeitenden im Unternehmen zu schaffen und die Prozesse im Arbeitsalltag entsprechend auszurichten.
Der Werkzeugkoffer für eine inklusive Umgebung im Internet umfasst eine Reihe funktionaler und gestalterischer Maßnahmen.
- Technische Modifikationen: Anpassung des Codes und der Struktur von Websites und Software, um die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern und Vergrößerungssoftware zu gewährleisten
- Visuelle Anpassungen: Farbschemata und Schriftgrößen, die für Menschen mit Sehbehinderungen leicht erkennbar sind, einschließlich einer ausreichenden Kontrastierung
- Auditive Anpassungen: Untertitel oder Transkripte für Video- und Audioinhalte, um Menschen mit Hörbehinderungen den Zugang zu ermöglichen
- Optimierung der Bedienbarkeit: Navigation ohne Maus, damit Menschen mit motorischen Einschränkungen die Nutzung erleichtert wird
- Verbesserte Verständlichkeit: Darstellung von Informationen in klarer und einfacher Sprache, bei Bedarf auch in leichter Sprache
BFSG und BITV – Mitte 2025 wird’s ernst
Auch der Staat hat reagiert und Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit erlassen. Basis aller gesetzlichen Vorgaben ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem Jahre 2002. Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts auf Bundesebene und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Für Websites und Apps gilt ab dem 28. Juni 2025 eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Dies regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, damit europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Produkte, die dem BFSG unterliegen, sind unter anderem Computer und Handys, TV-Geräte mit Internetzugang, Geldautomaten und E-Book-Reader.
Eine weitere relevante Vorschrift ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Sie definiert die Anforderungen an Webseiten der öffentlichen Verwaltung des Bundes. Mit der BITV 2.0 (ab 2019) gilt, dass Inhalte nach dem Stand der Technik auf ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit gebracht werden müssen. Die BITV 2.0 enthält zudem erweiterte Anforderungen an die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache. Blicken wir nun auf den öffentlichen Dienst im Kontext der digitalen Barrierefreiheit.
Öffentlicher Dienst erfüllt Beschäftigungspflicht
Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Stand: Ende 2021). Viele weitere haben eine Einschränkung, die nicht als Schwerbehinderung gilt (GdB von 50). Zudem wird die Gesellschaft immer älter und vielfältiger.
Im Jahr 2023 waren 1,12 Millionen schwerbehinderte Menschen bei deutschen Arbeitgebern beschäftigt. Rund 20 Prozent davon (220.000) arbeiteten im öffentlichen Dienst. Damit hat der öffentliche Dienst seine Beschäftigungspflicht zu 92 Prozent ganz oder teilweise erfüllt.
Kommunale Dienstleister hinken bei der Barrierefreiheit hinterher
Bei der Beschäftigungspflicht passt es bereits. Aber wie sieht es im öffentlichen Sektor mit der Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit aus? Antworten gibt der im Juni 2024 vorgestellte „Atlas digitale Barrierefreiheit“: Für die Erhebung wurden rund 11.000 kommunale Internetseiten in Deutschland auf ihre digitale Barrierefreiheit getestet.
Die Prüfer bewerteten den Grad der digitalen Barrierefreiheit anhand von fünf Fragen:
- Ist es möglich, die Schriftgröße anzupassen?
- Gibt es eine Vorlesefunktion?
- Wird eine Version in leichter Sprache angeboten?
- Wird das Thema Barrierefreiheit auf der Website thematisiert?
- Kann man innerhalb von drei Minuten herausfinden, wie man einen Termin zur Verlängerung seines Personalausweises vereinbart?
770 Kommunen sind für Menschen mit Behinderungen digital nicht erreichbar
Für jedes erfüllte Kriterium gab es einen Punkt, sodass die Kommunen maximal 5 Punkte erreichen konnten. Das Ergebnis der Tests war ernüchternd: Nur 3 Prozent der Angebote erhielten die maximale Punktzahl. Insgesamt 7 Prozent landeten sogar bei 0 Punkten. Das bedeutet, dass rund 770 Kommunen für Menschen mit Behinderungen digital gar nicht erreichbar sind.
Digitalstrategie anpassen? Conceptboard hilft beim Aufholen
Ministerien, Ämter, Behörden, Regierungen oder kommunale Einrichtungen sind sicherlich unterschiedlich weit fortgeschritten. Diejenigen mit Nachholbedarf können jedoch ihre digitale Strategie entsprechend anpassen. Dabei kann es hilfreich sein, vor allem auf solche Werkzeuge zu setzen, die auch von Menschen mit Behinderungen optimal genutzt werden können. Ein vielfach erprobtes und sicheres Tool ist das virtuelle Whiteboard von Conceptboard.
Echte Kollaboration kennt keine Grenzen
Als führender Hersteller von sicherer Kollaborationssoftware trägt Conceptboard die Verantwortung dafür, dass alle die App gleichberechtigt und ohne Einschränkungen nutzen und zusammenarbeiten können. Das Online-Whiteboard ermöglicht seinen Usern mit und ohne Behinderungen, effektiv zu navigieren, miteinander zu kommunizieren und Ideen frei auszutauschen. Das Arbeiten mit dem Kollaborationstool sichert eine aktive und sichtbare Teilhabe und ermöglicht es allen im Team, auf Augenhöhe miteinander zu kommunizieren. Für Nichtsehende sind hierfür die Grafiken und Bilder mit Alternativtext hinterlegt.
Conceptboard arbeitet unter Hochdruck an Barrierefreiheit
Eine 100-prozentige digitale Barrierefreiheit kann auch Conceptboard zum jetzigen Zeitpunkt aus technischen Gründen nicht gewährleisten. Das Unternehmen arbeitet aber intensiv an der eigenen digitalen Barrierefreiheit – für sich und seine Kunden. Ziel ist es, durch stetige Verbesserung die 100-Prozent-Marke zu erreichen.
Fazit: Digitale Barrierefreiheit ist Gebot der Stunde
Digitale Barrierefreiheit ist essenziell für eine inklusive Gesellschaft, online und offline, privat und in der Arbeitswelt. Menschen mit Behinderungen stoßen im Internet auf vielfältige Hindernisse, die ihre Teilhabe erheblich einschränken. Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit, wie die Anpassung von Webseiten, Software und IT-Strukturen, sind nicht nur ethisch notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere durch das BFSG und die BITV. Stichtag ist der 28. Juni 2025.
Trotz Fortschritten im Hinblick auf Inklusion etwa durch die Beschäftigungspflicht im öffentlichen Dienst bleibt die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in vielen Bereichen unzureichend, insbesondere auf kommunaler Ebene. Unternehmen und Institutionen müssen ihre digitalen Strategien anpassen, um digitale Teilhabe für alle zu gewährleisten. Entwickler wie Conceptboard arbeiten, digitale Barrierefreiheit zu bieten und stetig zu verbessern.