Remote Work und Inklusion: ein Erfolgsmodell

Remote Work und Inklusion

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Das Arbeiten im Homeoffice bringt für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen viele Vorteile. Für den öffentlichen Dienst gibt es besonders gute Möglichkeiten, individuelle und barrierefreie Arbeitsbedingungen für diese Menschen zu schaffen. Warum das in den kommenden Jahren zunehmend wichtig wird, welche Tools dabei helfen und wie echte Chancen für alle entstehen, zeigt dieser Blogbeitrag.

Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor unterrepräsentiert

Von Chancengleichheit im Arbeitsleben sind die ca. 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, die in Deutschland leben, noch weit entfernt. Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2019 nur 57 Prozent der 15- bis 64-Jährigen von ihnen in den Arbeitsmarkt integriert.

Ein entscheidender Grund für den Ableismus, also die strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, ist mangelnde Barrierefreiheit. Dabei erleichtert gerade das Angebot, von zu Hause aus zu arbeiten, vielen Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Für einige ist dieses Angebot gar Grundvoraussetzung, um überhaupt erwerbstätig sein zu können.

Remote Work baut Hürden ab

Vor allem für mobilitätseingeschränkte oder blinde Erwerbstätige bringt Remote Work große Erleichterung: zum einen, weil der Arbeitsweg wegfällt, zum anderen, weil die eigene Wohnung bereits barrierefrei gestaltet ist. Aber auch für Menschen mit neurologischen und psychischen Erkrankungen und Besonderheiten bedeutet es oft eine Entlastung und Stressreduzierung, die Wohnung nicht verlassen zu müssen.

Durch individuelle Arbeitsbedingungen lassen sich zudem Arbeitszeiten in der Regel flexibler gestalten. Das bedeutet auch, dass Arzt- oder Therapiebesuche viel leichter wahrgenommen und Ruhephasen besser in den Alltag integriert werden können. 

Remote Work kann gleichzeitig dabei helfen, Stigmatisierung zu reduzieren, da der Fokus stärker auf der Leistung und weniger auf Einschränkungen, Krankheit und physischen Merkmalen liegt. Das kann das Selbstwertgefühl und die berufliche Entwicklung von Menschen mit Behinderung positiv beeinflussen.

Homeoffice: Wo zu Hause arbeiten möglich ist

Dennoch arbeiten Menschen mit Behinderungen seltener remote als Menschen ohne. Berufe, die von ihnen ausgeübt werden, eignen sich oftmals weniger für das Arbeiten von zu Hause. Dazu zählen vor allem geringer bezahlte Arbeits- und Servicebeschäftigungen, die häufig in Präsenz ausgeübt werden müssen. Laut einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eigneten sich 2019 im Durchschnitt der OECD-Länder 34 Prozent der Jobs für Remote Work.

Öffentlicher Sektor: beste Chancen für Menschen mit Behinderungen?

Der Bereich, der sich besonders gut für das Arbeiten von zu Hause eignet, ist der öffentliche und private Dienstleistungssektor. Er ist gleichzeitig der Bereich, der Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich gute Chancen bietet: Laut Statistischem Bundesamt arbeitet hier fast jeder dritte erwerbstätige Mensch mit Behinderung. Grund hierfür ist auch eine Pflichtquote: Öffentliche Verwaltungen und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen gemäß § 154 SGB IX mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen besetzen. Wenn sie das nicht tun, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe. 

Dennoch beschäftigt mehr als ein Viertel der dazu verpflichteten Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderungen. Entsprechend ihrer sozialen Verantwortung haben öffentliche Arbeitgeber im Bewerbungsprozess noch weitere besondere Pflichten. Gemäß § 165 Satz 2 SGB IX müssen sie schwerbehinderte Menschen, die sich bei ihnen um einen Arbeitsplatz bewerben, zu einem Vorstellungsgespräch einladen, wenn diese fachlich für die Stelle geeignet sind.

Bei Behinderungen: Anspruch auf mobiles Arbeiten

Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstständig arbeiten können, brauchen sie einen Arbeitsplatz, dessen Ausstattung und Gestaltung ihren individuellen Bedürfnissen angepasst ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen gegen ihren Arbeitgeber eine Tätigkeit im Homeoffice durchsetzen, da sie Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung haben (§ 164 Abs. 4 SGB IX). 

Die OECD plädiert dafür, Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf flexible Arbeitsbedingungen wie Remote Work in Tarifverträgen oder gesetzlichen Regelungen zu geben. Als Vorbild könnte der australische Fair Work Act von 2019 dienen. Er gewährt Erwerbstätigen mit Behinderungen, sondern auch Personen ab 55 Jahren, Beschäftigten mit Pflegeverpflichtungen sowie Eltern mit Kindern unter 6 Jahren.

Inklusion bereichert Unternehmen

Wenn der öffentliche Dienst seine Vorbildfunktion ernst nehmen will, sollte er seine Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderungen als Vorteil nutzen und als Chance begreifen. In Zukunft wird er ohnehin zunehmend auf sie angewiesen sein, denn der gegenwärtige Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. 

Menschen mit Behinderungen sind in der Regel gut bis sehr gut ausgebildet und bringen zudem oft besondere Stärken mit, wie Einfallsreichtum, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Sie sind Innovationstreiber, da sie es gewohnt sind, auf unerwartete Barrieren zu stoßen und spontan Alternativen zu entwickeln. Menschen mit Behinderung bergen somit eines der größten Potenziale für den deutschen Arbeitsmarkt. 

Sie stellen jedoch nicht nur dringend benötigte Fachkräfte dar, sondern bringen auch neue Perspektiven ins Unternehmen mit. Sie sind auf allen Ebenen der Arbeitswelt eine große Bereicherung.

Digitale Barrieren am Arbeitsplatz

Wo Inklusion funktionieren soll, müssen allerdings nicht nur physische Barrieren abgebaut werden. Denn auch dort, wo Remote Work möglich ist, sind viele digitale Angebote für Menschen aufgrund ihrer Krankheit nur schwer zu bedienen, nicht nutzerfreundlich oder barrierefrei

Eine digitale Barriere kann unter anderem eine fehlende Vorlesefunktion sein oder eine Software im Arbeitsalltag, die schlecht lesbar oder nicht kontrastreich genug ist. Ist der Tastaturfokus nicht sichtbar, eine Website ohne Maus nicht navigierbar oder der Aufbau einer Website unlogisch, kann dies ebenfalls als digitale Barriere empfunden werden.

Kommunale Dienstleistungen schneiden schlecht ab

Für den im Juni 2024 vorgestellten Atlas digitale Barrierefreiheit wurden rund 11.000 kommunale Internetseiten in Deutschland auf ihre digitale Barrierefreiheit hin getestet. Das Ergebnis ist ernüchternd. Nur 3 Prozent der Angebote erhielten die maximale Punktzahl. Insgesamt 7 Prozent landeten sogar bei 0 Punkten. Das bedeutet, dass rund 770 Kommunen für Menschen mit Behinderungen digital nicht erreichbar sind.

Teilhabe für alle durch Technik

Um eine inklusive Unternehmenskultur zu fördern, eignet sich der Einsatz innovativer Collaboration Tools. Diese sind so gestaltet und entwickelt, dass sie unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen genutzt werden können, und zwar von hybriden Teams ebenso wie von solchen, die zu 100 Prozent remote arbeiten. 

Conceptboard ermöglicht es seinen Nutzern mit oder ohne Behinderung, effektiv zu navigieren, miteinander zu kommunizieren und ungehindert Ideen auszutauschen. Das gewährt Unterstützung, verbessert die Zusammenarbeit und steigert gleichzeitig die Produktivität und Effizienz.

Mehr Sichtbarkeit trotz Remote Work

Für Menschen mit Behinderungen, die vollständig im Homeoffice sind, kann das Arbeiten mit Conceptboard auch deshalb einen entscheidenden Unterschied machen, weil es ihnen ihre aktive und sichtbare Teilhabe sichert. Das ist wichtig, damit auch sie als vollwertige Team-Mitglieder wahrgenommen werden – sowohl als Leistungsträger wie auch als Persönlichkeit. 

Sichtbarkeit und Zusammengehörigkeit sind deshalb zwei weitere Aspekte, die Unternehmen mithilfe von Conceptboard fördern können: im ganz normalen Arbeitsalltag wie auch mit Teambuilding-Maßnahmen, die das soziale Miteinander stärken. 

Eine 100-prozentige digitale Barrierefreiheit kann auch Conceptboard zum jetzigen Zeitpunkt aus technischen Gründen nicht gewährleisten. Deshalb arbeitet Conceptboard intensiv an der eigenen digitalen Barrierefreiheit – für sich und seine Kunden. Ziel ist es, durch stetige Verbesserung die 100 Prozent zu knacken.

Fazit: inklusive digitale Arbeitswelt fördern

Durch die bewusste Gestaltung von Remote Work werden Unternehmen, wie auch der öffentliche Dienst, nicht nur ihrer sozialen Verantwortung gerecht, sondern profitieren gleichzeitig von den vielfältigen Talenten und Perspektiven, die Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt einbringen.

Auch wenn die digitale Barrierefreiheit bei der Entwicklung neuer Technik und Software heute umfangreicher mitgedacht wird, besteht weiterhin Nachholbedarf. Kollaborationstools leisten jedoch bereits jetzt einen wichtigen Beitrag dazu, Menschen mit Behinderung besser in die digitale Arbeitswelt zu integrieren.

Im Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft treten. Dienstleistungen und Produkte müssen dann barrierefrei gestaltet sein. Ein wichtiger Schritt, der hoffentlich zu noch mehr Aufgeschlossenheit und Sensibilität gegenüber diesem Thema führt. Denn Inklusion braucht gleichberechtigte Teilhabe und kann nur gelingen, wenn alle gleichermaßen digitale Inhalte und Dienste ohne Einschränkung nutzen können.

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